Allgemeine Informationen

Nach Deiner Anmeldung in der Fahrschule mußt Du den Führerschein bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Bearbeitung des Führerscheinantrages bei der Behörde dauert ca. 4 Wochen. Deshalb sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, damit es nicht zu unerwünschten Verzögerungen bei der Ausbildung und den Prüfungen kommt. Die Behörde beauftragt den TÜV oder die DEKRA mittels eines sogenannten "Prüfauftrages", deine theoretische und praktische Prüfung durchzuführen.  
Du benötigst für die Anmeldung (bei der Fahrschule)
-bei Jugendlichen unter 18 Jahren sollte ein Erziehungsberechtigter dabei sein
-bei Erweiterung oder Umschreibung: vorhandener Führerschein
 
Du benötigst für den Führerscheinantrag (bei dem zust. Straßenverkehrsamt)
-Personalausweis (oder Pass und Meldebescheinigung)
-gültige Sehtestbescheinigung
-gültige Bescheinigung über Teilnahme am Kurs " ERSTE HILFE"
-bei Erweiterung oder Umschreibung: vorhandener Führerschein, bei ausländischem Führerschein mit amtlicher Übersetzung, bei inländischem Führerschein mit Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht von der gleichen Behörde ausgestellt wurde)
-1 Passfoto
-Verwaltungsgebühr für die Behörde 
Begleitetes Fahren "BF 17"
Zusätzlich zu den oben genannten Papieren brauchst Du beim Führerscheinantrag:
-Ablichtungen der Führerscheine der Begleitpersonen
-Ablichtungen der Personalausweise der Begleitpersonen 



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Tobias Thüne

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